Die Justizvollzugsanstalt Görlitz wurde in den Jahren 1863 bis 1865 als Gerichtsgefängnis auf dem nördlichen Teil des Postplatzes hinter dem neu errichteten Landgericht erbaut. Von 1905 bis 1909 wurden das Gefängnis bis zu den Ausmaßen der Gegenwart erweitert. Über die Jahre erfolgten verschiedene Sanierungsmaßnahmen – vom Einbau der Sanitäranlagen in den Hafträumen über die Sanierung der Haftflügel bis hin zur Installation einer Solaranlage für die Warmwasserversorgung.
Die Justizvollzugsanstalt Görlitz ist gemäß dem geltenden Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen wie folgt zuständig:
Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen für den Landgerichtsbezirk Görlitz
Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen jugendlichen und heranwachsenden Untersuchungsgefangenen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Görlitz, Weißwasser und Zittau
Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau bis einschließlich 2 Jahre
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau und
Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft für den Landgerichtsbezirk Görlitz.
In der Justizvollzugsanstalt Görlitz bestehen Arbeitsbetriebe ausschließlich zur Eigenversorgung innerhalb des Gefängnisses, z. B. Küche oder Hauswerkstatt. Externe Leistungen bzw. Produkte werden nicht angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Justizvollzugsanstalt Görlitz.
Die Justizvollzugsanstalt Görlitz verfügt ausschließlich über Betriebe zur Eigenversorgung innerhalb der Anstalt, bspw. Küche oder Hauswerkstatt.
Produkte bzw. Dienstleistungen für Externe werden nicht angeboten.