Die heutige Justizvollzugsanstalt Bautzen wurde seit 1880 im damaligen Königreich Sachsen unter Führung des Innenministeriums geplant, wobei der Standort Bautzen zu der Zeit noch nicht feststand.
Erst im Jahr 1900 sind durch drei Beschlüsse (ein Beschluss des Landtages und zwei Beschlüsse des Stadtrates) die Grundlagen für den Bau der königlichen Strafanstalt Bautzen geschaffen worden. Voraussetzung dafür war, dass die Stadt Bautzen dem Königreich Sachsen den Baugrund schenkt. In nur zwei Jahren von 1901 bis 1903 wurde die Anstaltsmauer errichtet und erste Haftgebäude gebaut.
Der Grundstein (1901) und der Schlussstein (1903) sind erhalten und befindet sich im Skulpturenpark der heutigen JVA Bautzen.
Unsere schwerpunktmäßige Zuständigkeit laut Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen liegt auf dem Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen erwachsenen Gefangenen aus dem
Landgerichtsbezirk Bautzen
Landgerichtsbezirk Görlitz (Strafen über 2 Jahre)
Landgerichtsbezirk Dresden, Amtsgerichtsbezirke Dresden, Pirna, Dippoldiswalde und Meißen (i. W. Strafen über einem Jahr)
Die JVA Bautzen ist seit Januar 2013 auch zuständig für den Vollzug der Sicherungsverwahrung an Männern. In der Sicherungsverwahrung befinden sich Personen, die auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe noch gefährlich sind. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 wird diesen Personen ein Sonderopfer zum Schutz der Allgemeinheit auferlegt. Danach müssen über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Die gesetzliche Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung soll durch das Ziel bestimmt werden, den Untergebrachten eine Entlassungsperspektive zu eröffnen. Die Sicherungsverwahrung ist deutlich vom Strafvollzug abzugrenzen und klar therapeutisch darauf auszurichten, die von den Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Justizvollzugsanstalt Bautzen.
Seit mehr als 60 Jahren werden in der Tischlerei der Justizvollzugsanstalt Bautzen Möbel gefertigt. Schwerpunkt ist der Bau von Büromöbeln. Es können aber auch Sonderanfertigungen im Objekt- und Privatbereich in vielen Ausführungen hergestellt werden. Bibliotheken, Gerichtsausstattungen und Tresen gehören mit zum Leistungsumfang.
Wesentliche Bestandteile unseres Büromöbelprogrammes sind GS relevant geprüft und überwacht. Seit 2012 ist unser Betrieb nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Werfen Sie gerne einen Blick in unseren Büromöbelkatalog und kontaktieren Sie uns. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen finden Sie hier.