In der Justizvollzugsanstalt Dresden können Unternehmen der freien Wirtschaft die Arbeitskraft der Gefangenen in Anspruch nehmen. Die Unternehmen stellen die notwendigen Maschinen, Produktionsmittel sowie in der Regel auch das für die fachliche Beaufsichtigung der Gefangenen notwendige Personal - die Justizvollzugsanstalt die Arbeitskräfte, die Produktionsräume und das vollzugliche Aufsichtspersonal. Für die erbrachten Leistungen der Justizvollzugsanstalt zahlt der Unternehmer ein vertraglich vereinbartes Entgelt, das z. B. nach Stunden oder Stückzahlen bemessen sein kann.